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Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung – Arbeitsschutz und Anlagenbetrieb – BetrSichV
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft. Sie fasst die früher noch in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung des Arbeitgebers und des Betreibers von Anlagen verschärft werden.

Für den verbesserten Schutz der Beschäftigten haben Betreiber und Arbeitgeber umfassendere Pflichten und müssen einen wesentlich höheren Aufwand betreiben, als bisher. Sie haben zum Beispiel Gefährdungen zu ermitteln, die aufwändige Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen.

Die Betriebssicherheitsverordnung bringt umfangreiche Veränderungen mit sich. Sie ersetzt nicht nur die bisher geltenden Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung ist weiter gefasst und gilt für alle Arbeitsmittel. Daher wird auch die bisherige Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ersetzt. Daneben regelt die Verordnung den Betrieb und die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter anderem:
Dampfkesselanlagen
Druckbehälteranlagen
Füllanlagen
Leitungen unter innerem Überdruck
Aufzugsanlagen
Anlagen in explosionsgefährdetenBereichen
Lageranlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Flüssigkeiten

Der vollständige Text der Betriebssicherheitsverordnung steht Ihnen nachfolgend zum Download [133 KB] zur Verfügung.

Betriebssicherheitsverordnung (443 Downloads )


Bewegungsbilanz

Die Bewegungsbilanz ist eine Darstellung der Kapital- und Vermögensbewegungen in einem Unternehmen während einer Berichtsperiode. Sie erfasst im Gegensatz zur üblichen Vermögensbilanz keine Bestandsgrößen, sondern nur Stromgrößen (Umsätze der einzelnen Bilanzkonten) und zeigt so die Herkunft und Verwendung der betrieblichen Mittel in der Periode an.

Die bedeutendsten Bewegungsbilanzen sind die Kapitalflussrechnungen, in denen Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel (Geld, Güter oder Leistungen) dargestellt werden.


Bewegungsbilanz

Die Bewegungsbilanz ist eine Darstellung der Kapital- und Vermögensbewegungen in einem Unternehmen während einer Berichtsperiode. Sie erfasst im Gegensatz zur üblichen Vermögensbilanz keine Bestandsgrößen, sondern nur Stromgrößen (Umsätze der einzelnen Bilanzkonten) und zeigt so die Herkunft und Verwendung der betrieblichen Mittel in der Periode an. Die bedeutendsten Bewegungsbilanzen sind die Kapitalflussrechnungen, in denen Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel (Geld, Güter oder Leistungen) dargestellt werden.


BID Business Improvement Districts

BIDs sind in den 1970er Jahren in Kanada und den USA entstanden. Meist handelt es sich um Geschäftsbezirke, die aufgrund veränderter Anforderungen (z.B. Einkaufsverhalten) von Kunden gemieden werden oder die eine allgemeine Abwertung erfahren. Um dieser Abwärtsspirale (weniger Einnahmen – Geschäftsaufgaben – Verschlechterung der Situation im Geschäftsbezirk – noch weniger Kunden) entgegenzutreten, schließen sich zunächst betroffene Geschäftsleute und Grundeigentümer auf freiwilliger Basis zusammen, um einen BID zu gründen.

Nach einem mehrheitlichen Beschluss aller Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümer des betreffenden Bezirks, entrichten alle Anlieger eine feste Abgabe, die mit der Grundsteuer von der Verwaltung eingezogen wird. Die Verwaltung führt diese Einnahme vollständig an den BID zurück, so dass für notwendige Aufwertungsmaßnahmen (Instandsetzung, bauliche Verbesserungen im öffentlichen Raum, Marketing, Events usw.) Eigenmittel vorhanden sind. Wichtig ist der begrenzte Zeitraum der Existenz eines BID. Angelegt für normalerweise fünf Jahre, ist nach dieser Zeit erneut über eine Fortführung des BIDs abzustimmen.

Die Idee der BID sollte vor allen Dingen auch in den neuen Bundesländern genutzt werden, um innerstädtische Bereiche zu revitalisieren. Bedauerlich ist, dass seitens der öffentlichen Verwaltung bezüglich der notwendigen Mitwirkung unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip derzeit Zurückhaltung geübt wird.


Bilanzrechtsreformgesetz

Das Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember 2004 beinhaltet u.a. neue Pflichtangaben im Anhang

>>>Honorar des Abschlussprüfers,
>>>detaillierte Angaben zu verwendeten derivaten Finanzierungsinstrumenten und
>>>unterlassene außerplanmäßige AfA wegen vorübergehender Wertminderung und neue Pflichtaussagen im Lagebericht:
>>>detaillierte Aussagen zu verwendeten Finanzinstrumenten und den damit korrespondierenden Maßnahmen des Finanzrisikomangements,
>>>Geschäftsergebnis (bereinigt nach DVFA/SG),
>>>finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie
>>>Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung.


Biotopflächenfaktor BFF

Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden  Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltswirksamen Gestaltung von Baugrundstücken als „Biotopflächenfaktor“ definiert. Der Biotopflächenfaktor eines Grundstücks ist die Verhältniszahl, die sich aus dem Verhältnis der nach den folgenden Sätzen rechnerisch zu ermittelnden naturhaushalts-wirksamen Fläche zur Grundstücksfläche ergibt. Dabei wird einzelnen Flächentypen gemäß ein spezifischer Anrechnungsfaktor entsprechend ihrer Wirkung auf den Naturhaushalt zugewiesen.

Vegetationsflächen mit Anschluss an anstehenden Boden (Verfügbarkeit als Standort für Vegetationsentwicklung und als Lebensraum für Tiere ohne Beurteilung der Qualität der Vegetation) haben den Anrechnungsfaktor 1,0.

Halboffene Flächen, z.B. Rasengittersteine haben den Anrechnungsfaktor 0,5.

Teilversiegelte Flächen, z.B. Betonverbundsteine haben den Anrechnungsfaktor 0,3.
In den länderspezifischen Bauvorschriften gibt es weitere tw. sehr detaillierte Untergliederungen, die dort nachzulesen sind.


Bodenfunktionszahl BFZ

Die Bodenfunktionszahl ist ein Wert – vergleichbar z. B. der Grundflächenzahl -, der angibt zu wieviel Prozent, die Bodenfunktion eines Grundstücks erhalten ist. Dabei wird natürlich anstehender Boden ohne künstliche Beeinträchtigung mit der Zahl ‚1‘ gewichtet, Asphaltdecken z. B. mit ‚0,1‘, dazwischen liegen wassergebundene Decken, Pflaster etc. Diese Zahl ist nur für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen geltend.


Bodenrichtwert

Der Gutachterausschuss der Kommune bzw. des Landkreises ermittelt bis zum 15. Februar jeden Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. die Bodenrichtwerte. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für baureife Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird in die Bodenrichtwertkarte eingetragen, die nach Beschlussfassung durch den Gutachterausschuss für einen Monat öffentlich ausgelegt wird.

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind. Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand etc. begründen Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Verkehrswerte unbebauter wie bebauter Grundstücke können daher im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden, die von sachkundigen und erfahrenen Gutachtern erstellt werden.

Entsprechend § 13 der Gutachterausschussverordnung beschließt der Gutachterausschuss jährlich gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte. Diese Werte dienen der Erstellung von Bodenrichtwertübersichten. Hierbei handelt es sich nur um Orientierungswerte.


Briefgrundschuld

Es wird ein Grundschuldbrief ausgestellt und ergänzend wird die Grundschuld im Grundbuch in Abt. III eingetragen. Bei Übertragung des Rechts muss eine beglaubigte Abtretungserklärung von der Gläubigerbank erstellt werden. Das Recht geht erst mit Übergabe des Grundschuldbriefs an den neuen Gläubiger über. Hypothekenbanken verlangen außerdem grundsätzlich die Änderung im Grundbuch.


Briefing

Im Business-Englisch bezeichnet Briefing ein (kurzes) Zusammentreffen mit Mitarbeitern oder Auftraggebern im Sinn einer „Einsatzbesprechung“ bei der alle wesentlichen Dinge vor einem Event oder einer Präsentation nochmals besprochen werden.

Unter Briefing versteht man auch eine Führungsstrategie, in der der Vorgesetzte sich nur mit einzelnen Teamchefs verständigt, ihnen Arbeitsanweisungen erteilt und sich von ihnen die gemachten Erfahrungen während der Ausführung im Team berichten lässt (Re-Briefing).