Bilanzrechtsreformgesetz

Das Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember 2004 beinhaltet u.a. neue Pflichtangaben im Anhang

>>>Honorar des Abschlussprüfers,
>>>detaillierte Angaben zu verwendeten derivaten Finanzierungsinstrumenten und
>>>unterlassene außerplanmäßige AfA wegen vorübergehender Wertminderung und neue Pflichtaussagen im Lagebericht:
>>>detaillierte Aussagen zu verwendeten Finanzinstrumenten und den damit korrespondierenden Maßnahmen des Finanzrisikomangements,
>>>Geschäftsergebnis (bereinigt nach DVFA/SG),
>>>finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie
>>>Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung.


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