Subsidiaritätsprinzip

Subsidiär = unterstützend, ist ein Prinzip, das dem Einzelnen in Selbstverantwortung den Vorrang vor dem Kollektiv einräumt. Jeder Lebenskreis soll alle Aufgaben in eigener Vollmacht und Initiative leisten, die er seinem Wesen nach zu erfüllen hat. Was Angelegenheit der Familie ist, soll Sache der Familien bleiben und nicht von anderen Institutionen übernommen werden. Andererseits sollen die übergeordneten Gemeinwesen den unteren helfen, daß sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Auch der Staat hat nur subsidiären Charakter in Gesellschaft und Wirtschaft, d.h. er soll sich auf die ihm eigenen Aufgaben beschränken und nicht die Rechte des einzelnen und die der natürlichen Lebensgemeinschaften und Wirtschaftsformen verletzen. Das gleiche gilt für den föderativ gegliederten Staat selbst.

Die Ursprünge liegen in der bürgerlich liberalen Gesellschaftsauffassung des 19. Jhdts. und in der katholischen Soziallehre.


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