WEG-Verwaltung

Ein wesentliches Dienstleistungsangebot der WBB GmbH ist die Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung). Unsere Erfahrung in der Immobilienbewirtschaftung machen uns zu einem zuverlässigen Partner sowohl für die kauf­männische als auch die technische Verwaltung von Wohn­eigentums­anlagen.

Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir unseren Eigentümergemeinschaften in allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.

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Im Mittelpunkt der WEG-Verwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung und der Wertsteigerung der Immobilie die kundennahe Verwaltung und eine transparente Abrechnungserstellung.

Durch die Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter e.V. und die stetige Fortbildung unserer Mitarbeiter, besonders im Bereich der WEG-Verwaltung, bieten wir unseren Kunden jederzeit Dienstleistungen nach der aktuellen Rechtssprechung und informieren über neue Entwicklungen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Verwaltungsbeiräte.


Unser Service umfasst:

  • Verwaltertätigkeit nach den im WEG festgelegten Tätigkeitsmerkmalen
  • Einberufung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Erstellung eines Einzel- und Gesamtwirtschaftsplans über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres
  • Vermögensverwaltung über Treuhandkonten
  • Inkasso des Hausgeldes
  • Erstellung einer Einzel- und Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten
  • Verwaltung eines auf die WEG lautenden Bankkontos zur Verrechnung
    eingehender Rechnungen nach deren rechnerischer und sachlicher Prüfung
  • Buchhaltung erfolgt taggenau über unsere leistungsstarke Hausverwaltungssoftware
  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des Objektes, einschließlich der Außenanlagen durch periodische Begehungen
  • Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen
  • Koordination der durchzuführenden Reparatur- und Baumaßnahmen
  • Veranlassung sofortiger Maßnahmen in dringenden Fällen, z.B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden
  • Meldung von Schäden an die Versicherung
  • Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind