Biotopflächenfaktor BFF

Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden  Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltswirksamen Gestaltung von Baugrundstücken als „Biotopflächenfaktor“ definiert. Der Biotopflächenfaktor eines Grundstücks ist die Verhältniszahl, die sich aus dem Verhältnis der nach den folgenden Sätzen rechnerisch zu ermittelnden naturhaushalts-wirksamen Fläche zur Grundstücksfläche ergibt. Dabei wird einzelnen Flächentypen gemäß ein spezifischer Anrechnungsfaktor entsprechend ihrer Wirkung auf den Naturhaushalt zugewiesen.

Vegetationsflächen mit Anschluss an anstehenden Boden (Verfügbarkeit als Standort für Vegetationsentwicklung und als Lebensraum für Tiere ohne Beurteilung der Qualität der Vegetation) haben den Anrechnungsfaktor 1,0.

Halboffene Flächen, z.B. Rasengittersteine haben den Anrechnungsfaktor 0,5.

Teilversiegelte Flächen, z.B. Betonverbundsteine haben den Anrechnungsfaktor 0,3.
In den länderspezifischen Bauvorschriften gibt es weitere tw. sehr detaillierte Untergliederungen, die dort nachzulesen sind.


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