Vergleichsmietensystem

Das Vergleichsmietensystem wurde zum 1. Januar 1998 in den neuen Bundesländern eingeführt und löste das bis Ende 1997 geltende Mietenüberleitungsgesetz ab. Ziel des Vergleichsmietensystems ist, den Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen zu schützen und gleichzeitig den Vermietern eine wirtschaftliche Nutzung ihres Eigentums zu ermöglichen. Sie können die Mieten an den ortsüblich gezahlten Mietzins für vergleichbare Wohnungen anpassen.

Seit 1. Januar1998 unterliegen alle Mietwohnungen dem Vergleichsmietensystem mit Ausnahme der Wohnungen mit Mietpreisbindung.Formale Voraussetzungen an ein Mieterhöhungsverlangen sind

die Schriftform,
der richtige Absender,
die korrekte Bezeichnung des Mieters,
Begründung des Mieterhöhungsverlangens.

Die Begründung kann der Vermieter auf einen Mietspiegel, alternativ drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützen.


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