Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB) [20 KB] im frei finanzierten Wohnungsbau.

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Er wird von Städten in Zusammenarbeit mit Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt und bezieht sich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Je nach Ortsüblichkeit enthält ein Mietspiegel verschiedene Kategorien, mit deren Hilfe die Eigenschaften einer Wohnung beschrieben werden und die bei der Abschätzung des ortsüblichen Mietzinses herangezogen werden können.
Dazu zählen bspw.:
>>>Mikrolage,
>>>Lage des Hauses hinsichtlich ÖPNV-Anbindung, öffentliche Infrastruktur etc.,
>>>Baujahr des Hauses
>>>Wohnungsausstattung (Heizung,Toilette, Parkettboden, usw.)


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