Steuerbilanz

Eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz, § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV. Sie wird aus der Handelsbilanz abgeleitet, indem eine den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz aufgrund der steuerlichen Spezialvorschriften korrigiert wird.

In der Praxis gibt es häufig nur eine Bilanz, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist, weil sie sowohl den Anforderungen des Handels- als auch des Steuerrechts genügt, sog. Einheitsbilanz.


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