Handelsbilanz
Handelsbilanz ist die den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz. In vielen Fällen wird es nur eine Bilanz geben, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist.
Da der Konzernabschluss auf den Bilanzen der Konzerngesellschaften beruht, müssen diese alle die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren anwenden, um einheitliche Methoden für den Konzernabschluss zu erhalten. Dies kann aber nicht zweckmäßig oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen des Staates, in dem die Tochtergesellschaften domiziliert, nicht zulässig sein. Deshalb muss eine Handelsbilanz II aufgestellt werden, § 308 Abs. 2 HGB. In ihr hat eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsvorgänge, Vermögensgegenstände und Schulden der Tochtergesellschaften nach deutschem Bilanzrecht und in € entsprechend den Regelungen zu erfolgen, wie sie im späteren Konzernabschluss angewendet werden. Sie dient damit als Vorstufe zur Konsolidierung.
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