Handelsbilanz

Handelsbilanz ist die den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz. In vielen Fällen wird es nur eine Bilanz geben, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist.

Da der Konzernabschluss auf den Bilanzen der Konzern­gesellschaften beruht, müssen diese alle die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren anwenden, um einheitliche Methoden für den Konzernabschluss zu erhalten. Dies kann aber nicht zweckmäßig oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen des Staates, in dem die Tochter­gesellschaften domiziliert, nicht zulässig sein. Deshalb muss eine Handelsbilanz II aufgestellt werden, § 308 Abs. 2 HGB. In ihr hat eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsvorgänge, Vermögensgegenstände und Schulden der Tochter­gesellschaften nach deutschem Bilanzrecht und in € entsprechend den Regelungen zu erfolgen, wie sie im späteren Konzernabschluss angewendet werden. Sie dient damit als Vorstufe zur Konsolidierung.


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