Geschäftsbesorgungsvertrag

Unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag versteht sich ein Dienst- oder Werkvertrag nach §§ 611 und 631 BGB, durch den sich der Geschäftsbesorger zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts nach § 675 BGB verpflichtet.


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