Discounted-Cash-Flow-Verfahren

In den letzten Jahren hat sich, zumindest für Unternehmen ab einer gewissen Größe, die Bewertung nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgesetzt, sofern ein Unternehmenswert ermittelt werden soll. Das DCF-Verfahren ähnelt dem Ertragswertverfahren. Es werden jedoch nicht die Gewinne, sondern die dem Unternehmen in Zukunft potenziell entziehbaren Cash Flows ermittelt und auf den Bewertungsstichtag diskontiert.

Es wird davon ausgegangen, dass der Erwerber die dem Objekt entziehbaren Cash Flows entnimmt und zum Kalkulationszinsfuß anlegt, bzw., dass nicht entnommene Cash Flows mit der selben Rendite im Unternehmen verzinst werden.

Der so ermittelte Unternehmenswert, vermindert um die eventuell zu übernehmenden Schulden des Unternehmens, wird auch als „Shareholder Value“ bezeichnet. Er zeigt insofern den Grenzpreis für einen vollständig eigenfinanzierten Firmenverkauf an.


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