Verbraucherpreisindex

Das Statistische Bundesamt hat zum Jahresbeginn 2003 die für Deutschland gültigen Preisindizes vereinfacht. Seit Januar 2003 weist das Bundesamt nur noch den „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ aus. Die Preisindizes für spezielle Haushaltstypen und die bisherige Differenzierung nach früherem Bundesgebiet sowie neuen Ländern entfallen. Die Berechnung dieser Indizes wurde eingestellt, da die Abgrenzung der bisherigen Haushaltstypen seit langem an Repräsentativität verloren hat.

In vielen bestehenden Verträgen wird aber in sogenannten „Wertsicherungsklauseln“ auf den Preisindex für den 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt oder auf andere Haushaltstypen und Gebietsabgrenzungen (Ost/West) verwiesen. Nutzen Unternehmen in ihren Verträgen Wertsicherungsklauseln, die sich auf die betroffenen Indexreihen beziehen, sollten sie die Verträge anpassen.

Zum 1. Januar 2003 hat die amtliche Statistik zudem eine zweite wichtige Änderung vorgenommen: Mit Berichtsmonat Januar 2003 hat das Statistische Bundesamt den Preisindex für die Lebenshaltung auf das neue Basisjahr 2000 (bisher 1995) umgestellt und damit den Warenkorb an veränderte Verbrauchsgewohnheiten angepasst. Eine solche „Neujustierung“ der Preisindizes erfolgt grundsätzlich alle fünf Jahre. Sie ist erforderlich, um veränderte Konsumgewohnheiten und Verbrauchsverhältnisse zu berücksichtigen. Mit dieser regelmäßigen grundlegenden Überarbeitung des Warenkorbes und seiner Gewichtung wird die Aussagefähigkeit der Preisindizes sicher gestellt.

Die amtliche Statistik stellt die neuen Preisindizes in zurückgerechneter Form als lange Reihen zur Verfügung.


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