Thesaurierung

Thesaurierung bedeutet, dass der im Abrechnungszeitraum erzielte Ertrag eines Fonds nicht an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet wird, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert) wird. Somit reicht die Fondsverwaltung den Vermögenszuwachs durch die Zuteilung zusätzlicher Fondsanteile an die Anteilseigner weiter.

In vielen Fällen sorgt die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung, wie der Zinseszins bei Geldanlagen, für eine überproportionale Steigerung des Fondsvermögens. Für die Anteilseigner hat die Thesaurierung zudem oftmals den Vorteil, dass der hiermit verbundene Kapitalzuwachs in der Regel mit einer geringeren steuerlichen Belastung verbunden ist als die Barausschüttung des Ertrags.


zurück zum Glossar