Teilrückbau

Bezeichnet im Stadtumbauprozess den nur partiellen Abbruch von Wohngebäuden. Bekannt ist der Umbau von WBS-70-Anlagen in Reihenhäuser, die Schaffung von Penthäusern, der Abbruch von bspw. zwei Obergeschossen usw.

Die mit Teilrückbau verbundenen relativ hohen Kosten machen einen flächendeckenden Einsatz nicht möglich sondern stellen lediglich den Stadtumbau ergänzende Maßnahmen dar, sofern nicht Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.


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