Staffelmiete
Bei der Staffelmiete kann im Mietvertrag die jährliche Erhöhung der Miete um einen festgelegten Betrag bestimmt werden. War auch diese Möglichkeit in einem Mietvertrag auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt, so ist die Staffelmiete durch die Mietrechtsreform jetzt zeitlich unbegrenzt vereinbar.
Der erforderliche Mieterschutz wird bei der Staffelmiete durch ein Sonderkündigungsrecht und bei der Indexmiete durch die Beschränkung auf einen zulässigen und allseits bekannten Preisindex (Lebenshaltungskostenindex) gewährleistet.
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