Sondernutzungsrecht

Vereinbarung, die einem Wohneigentümer das alleinige Recht einräumt, gemeinschaftliches Eigentum – etwa Gärten, Terrassen, Stellplätze – zu nutzen. Das Sondernutzungsrecht muß dabei die betreffenden Flächen exakt festlegen. Es kommt nur aufgrund einer Vereinbarung unter den Wohneigentümern zustande. Der Gegenstand des Sondernutzungsrechts bleibt im Gemeinschaftseigentum.


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