Restnutzungsdauer

Jedes Wirtschaftsgut unterliegt im Rahmen seiner Abnutzung einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Restnutzungsdauer beschreibt hierbei den Zeitraum, für den das Wirtschaftsgut in Hinsicht auf seine Gesamtnutzungsdauer noch für die Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings kann dabei die tatsächliche Restnutzungsdauer von der amtlich (aus Abschreibungstabellen) vorgegebenen Gesamtnutzungsdauer, aufgrund der Berücksichtigung spezieller Umstände, abweichen.

So entsteht beispielsweise eine Verkürzung durch die besonders intensive technische Nutzung des Wirtschaftsgutes oder aufgrund der technischen Veralterung, da Nachfolgemodelle den weiteren Einsatz eines Wirtschaftsgutes unrentabel machen.

Umgekehrt erfolgt eine Verlängerung, wenn das Wirtschaftsgut in seinem Einsatz weniger verschleißt als ursprünglich angenommen. In diesem Fall ist der Bilanzwert für das immer noch einsatzfähige Wirtschaftsgut mit einem Erinnerungsbetrag von einem Euro beizubehalten.


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