Nicht umlegbare Betriebskosten

Nicht umlegbare Betriebskosten sind diejenigen Betriebskostenbestandteile, die aufgrund leer stehender Wohnungen vom Eigentümer dieser Wohnungen zu tragen sind. Dazu zählen u.a. die anteiligen Heizkosten, Grundsteuer, Kosten für Versicherung, Grünlandpflege, Hausmeister usw.

Die nicht umlegbaren Betriebskosten liegen – je nach örtlichen Gegebenheiten – zwischen 0,50 bis 1,50 Euro pro qm leer stehender Wohnfläche und Monat.


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