Mietkauf

Bei einem Immobilienmietkauf werden im allgemeinen zwei Verträge abgeschlossen, nämlich einen Mietvertrag für die Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung) ab. Daneben kommt es zur Abgabe eines notariell beurkundeten Kaufvertragsangebotes des Käufers an den Verkäufer. Die Option wird im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer entsprechend.

In diesem Angebot wird dem Käufer die Option eingeräumt, das von ihm angemietete Objekt innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 10 Jahre, zu erwerben. Dabei wird der später zu zahlende Kaufpreis bereits verbindlich festgelegt – ebenso, in welcher Höhe die monatliche Mietzahlung auf den Kaufpreis angerechnet wird. In der Praxis existieren eine Vielzahl von Variationen, die aber wegen des „Kleingedruckten“ nur bedingt miteinander vergleichbar sind.

Kommt prinzipiell bei einem Immobilienerwerb ein Mietkauf in Frage, sollte die Finanzierung während der gesamten Laufzeit betrachtet werden (Discounted Cash Flow DCF, vollständiger Finanzplan o.ä.)


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