Lamfalussy-Verfahren

Beschleunigtes Verfahren für den Erlass „technischer“ Durchführungsvorschriften der EU für spezielle Bereiche des Kapitalmarktrechts, zunächst für die Regulierung der Wertpapiermärkte verwirklicht, 2003 auch auf den Banken- und Versicherungsbereich erstreckt.

Auf Level 1 verabschieden Europäisches Parlament und Rat EG-Rechtsakte in der Form von Richtlinien oder Verordnungen im Mitentscheidungsverfahren. Dabei einigen sie sich auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission über Art und Umfang von Durchführungsvorschriften. Auf Level 2 werden diese von der Kommission beschlossen, die sich hierbei auf die Stellungnahme eines regulierend Ausschusses stützt (Komitologie).

Auf Level 3 findet auch eine Konsultation eines aus Mitgliedern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammengesetzten Ausschusses statt. Dieser soll zugleich die gemeinsame und einheitliche Anwendung des EG-Rechts in den Mitgliedstaaten sichern.

Auf Level 4 erfolgt die Durchsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten. Zur Überwachung dieses Gesetzgebungsverfahrens wird eine Expertengruppe eingesetzt, der je zwei Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angehören.


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