KWG Kreditwesengesetz

Aufgrund der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditgewerbes wurden für diesen Sektor besondere gesetzliche Regelungen im Kreditwesengesetz (KWG) [414 KB] erlassen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditsektors. Somit unterliegen grundsätzlich alle Kreditinstitute diesen Vorschriften, auf deren Einhaltung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank achtet.

Die zentralen Bestimmungen des KWG fordern von den Banken ein angemessenes haftendes Eigenkapital als Schutz für alle Gläubiger. Zudem muss die Vermögensanlagepolitik auf eine ausreichende Liquiditätsvorsorge achten, um die Zahlungsbereitschaft jederzeit sichern zu können. Anhand von festgelegten Grundsätzen kann festgestellt werden, ob diese Anforderungen auch erfüllt sind.

Des weiteren müssen Großkredite (Kredite, die 15 % des haftenden Eigenkapitals einer Bank überschreiten) der Bundesbank angezeigt werden. Alle Großkredite zusammen dürfen das Achtfache des Haftungskapitals nicht übersteigen, auch die sogenannten Millionenkredite sind grundsätzlich der Bundesbank zu melden.


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