Haushaltsgrundsätzegesetz

Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung öffentlicher Haushalte sind im Haushaltsgrundsätzegesetz [52 KB] (HGrG) sowie in der Bundeshaushaltsordnung [95 KB] (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen fixiert.

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Im Haushaltsgrundsätzegesetz liegt ein Schwergewicht auf drei Punkten: Die Planung des Haushaltes findet in den Parlamenten statt. Die Regierung: Die Spitze der exekutiven Gewalt, überwacht die Beachtung bestehender Gesetze. Sie bestimmt zudem die Richtlinien der Politik und besteht aus dem Bundeskanzler (Ministerpräsidenten) und seinen Ministern. Regierung und die Verwaltung sehen sich hinsichtlich ihrer Haushaltsführung an die Beschlüsse des Parlaments gebunden. Darin liegt das eigentliche Kernstück des HGrG. Der Umgang von Regierung und Verwaltung mit finanziellen Mitteln wird von Parlament und Rechnungshof kontrolliert.

Für den Haushalt bestehen eine Vielzahl von Grundsätzen, von denen hier einige wichtige genannt werden sollen. Dazu zählen:
Grundsatz der Vorherigkeit
Grundsatz der Klarheit
Grundsatz der Vollständigkeit, auch Bruttoprinzip
Grundsatz der Genauigkeit
Grundsatz der Gesamtdeckung
Grundsatz der Spezialität


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