GMP-Vertrag

Der GMP-Vertrag als Variante des klassischen Global-Pauschalvertrags findet seine Anwendung vorwiegend bei komplexen Projekten mit derzeit unvollständigem Planungsstand. Dem Generalunternehmer (GU) werden neben der reinen Werkleistung auch Planungsleistungen übertragen. Vertragsgegenstand sind alle Werkleistungen und Dienste, die für die schlüsselfertige, funktionstüchtige und mängelfreie Erstellung des Projektes erforderlich sind, sodass die im Bauvertrag, in den Baugenehmigungen und ggf. im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen gewährleistet sind. Die Kostensicherheit für den Bauherrn gewährleistet der durch den GMP-Auftragnehmer garantierte Deckelpreis.

Der eindeutigen Definition des Leistungsumfangs kommt beim GMP-Vertrag die gleiche Bedeutung wie beim klassischen Global-Pauschalvertrag zu. Durch das Value-Engineering-Anreizkonzept soll der GU somit auch am wirtschaftlichen Ergebnis des Bauprojektes partizipieren, indem Vergabe- und Optimierungsgewinne nach Schlussrechnung der Subunternehmer mit einem zuvor vertraglich festgelegten Schlüssel zwischen ihm und dem Bauherrn aufgeteilt werden. Dieses Bonussystem erfordert eine offene Abrechnung des variablen Pauschalanteils mit «gläsernen Taschen».

Im partnerschaftlichen Sinn des GMP-Vertrags ist die endgültige Aufteilung des Vergabegewinns nicht je Vergabeeinheit, sondern nach Betrachtung des variablen Anteils als Ganzes vorzunehmen.


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