Geislinger Konvention

Vertreter aus den wohnungswirtschaftlichen Landesverbänden und dem GdW haben unter Leitung von Prof. Bach vom Studiengang Immobilienwirtschaft der FH Nürtingen die „Geislinger Konvention“ eingeführt, nach der Betriebskosten detailliert ermittelt und verglichen werden können.

Ziel ist es, Objekte gleichen Bautyps miteinander zu vergleichen, Gebäude mit überdurchschnittlich hohen Kosten zu erkennen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Mit der „Geislinger Konvention“ haben sich die Beteiligten auf eine einheitliche betriebliche Kostenerfassung geeinigt.

Die am Betriebskostenkatalog der II. Berechnungsverordnung orientierte Untergliederung der einzelnen Kostenarten stellt sicher, dass alle Wohnungsunternehmen, die ihre Betriebskosten buchhalterisch auf diese Weise erfassen, sich am Betriebskosten-Benchmarking beteiligen können. Die Homepage der www.geislinger-konvention.de findet sich unter diesem Link.


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