Flächennutzungsplan

Plan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen einer Gemeinde in den Grundzügen darstellt. Der Flächennutzungsplan (auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des §5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist nur eine Empfehlung für die planende Gemeinde.

Ein Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden aufgestellt und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Bevor Änderungen im Flächennutzungsplan amtlich werden, müssen sie von der höheren Genehmigungsbehörde beschlossen werden. Gewöhnlich umfasst ein Flächennutzungsplan ein gesamtes Gemeindegebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche und landschaftliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung aufzeigt.

Dargestellt werden können beispielsweise:
Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind. Sie werden durch die Nutzung gekennzeichnet: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)

Einem Flächennutzungsplan muss immer ein Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind bindend.


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