Energiepass

Ab dem Jahr 2006 soll gemäß der neuen EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch im Baubestand ein Energiepass ausgestellt werden – bei Mieter- oder Eigentümer-Wechsel. Primäres politisches Ziel ist die Verminderung des Kohlendioxidaustoßes, aber der Energiepass wird auch den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar machen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss in nationales Recht umgesetzt werden. Um den Zeitplan noch einhalten zu können, ist geplant, keine vollkommen neuen Prozeduren zu entwickeln, sondern das bestehende Verfahren der Energieeinsparverordnung so zu ändern, dass mit ihr in Zukunft nicht nur der Energiebedarfsausweis bei Neubaumaßnahmen, sondern auch die Bilanzierung von Bestandsgebäuden möglich wird.

Ziel des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens ist es, einen bundeseinheitlichen Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude einzuführen, der bei Errichtung, Kauf und Neuvermietung dem Käufer oder Mieter auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Derzeit schwanken die Energieverbräuche im Bestand zwischen 340 kWh/m2 und 15 kWh/m2 pro Jahr um das 23-Fache. Der Energiepass soll hier Klarheit schaffen. Dazu wird der Energiepass den Jahres-Energieverbrauch in kWh/m2 anzeigen und so Gebäude miteinander vergleichbar machen. Weitgehend geklärt ist das Aussehen des Energiepasses. Er wird den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr plakativ auf einer farblichen Verbrauchsskala einordnen. Außerdem soll der Energiepass im Bedarfsfall Sanierungsvorschläge zur energetischen Optimierung des Hauses enthalten.
Wie der Energieverbrauch zu ermitteln ist, darum wird jedoch noch kontrovers gestritten.

Bedarfsbezogener Energiepass: Hierbei wird ein Norm-Verbrauch berechnet. Grundlage sind die exakten Gebäudedaten, die Qualität der Heizanlage und gleiche Grundannahmen zur Dauer der Heizperiode und des Klimas. Im Ergebnis gibt der bedarfsbezogene Energiepass also einen Energieverbrauch an, der nicht dem tatsächlichen individuellen Verbrauch entspricht, dafür aber die Vergleichbarkeit mit allen anderen Gebäuden, die auf gleicher Grundlage bilanziert wurden, sicherstellt. Nachteil seiner Erstellung sind die Kosten, die insbesondere aus der notwendigen exakten Datenaufnahme resultieren.

Verbrauchsorientierter Energiepass: Hier soll die Strom- und Heizkostenabrechnung auf die Fläche des Hauses umgerechnet werden; erheblich kostengünstiger in der Ausstellung, wäre keine Vergleichbarkeit mehr gegeben, denn er bildet nur das jeweilige Haus ab und es ist keine Unterscheidung mehr zwischen dem Energieverbrauch der durch das Haus verursacht wird, und dem Anteil, der durch das Nutzerverhalten bedingt ist, möglich.


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