Eigenheimzulagengesetz

Ab 1.1.2004 ist bei der Eigenheimzulage der Fördergrundbetrag bei Neubau und Erwerb eines Altbaus gleich hoch. Es gibt eine Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch 1.250 EUR pro Jahr und 800 EUR je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren. Die maximale Grundförderung gibt es erst bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mindestens 125.000 EUR.
Die Förderung durch Zulagen ist unabhängig von der einkommensteuerlichen Belastung (progressionsunabhängig). Hiermit soll Haushalten mit geringerem Einkommen der Erwerb eigenen Wohneigentums erleichtert werden. Die Gewährung von Zulagen wird deshalb außerhalb des ESt-Veranlagungsverfahrens durchgeführt.

Voraussetzung:
>>>Ledige dürfen zuvor noch keine Vergünstigung nach den §7b, §10e EStG oder Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen haben (Verheiratete erst einmal).
>>>Die Summe der positiven Einkünfte darf im Jahr des Einzugs und dem vorhergehenden Jahr die Grenze von 70.000 EUR (Ledige) bzw. 140.000 EUR (gemeinsam zur Steuer veranlagte Ehepaare) nicht überschreiten.
>>>Je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 30.000 EUR. Bei drei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für Zusammenveranlagte mithin 230.000 (140.000 + 3 x 30.000). >>>Es gilt ab 2004 statt dem früheren Gesamtbetrag der Einkünfte die Summe der positiven Einkünfte. Dies bedeutet, dass Verluste aus Einkunftsarten bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Zulagen werden additiv gewährt. Eine Familie mit zwei Kindern kann so pro Jahr 2850 EUR als Zulagen erhalten: 1.250 Eigenheimzulage und zweimal 800 EUR Kinderzulage. Bezogen auf die Förderhöchstdauer von 8 Jahren ergibt sich eine Gesamtzulage von 22.800 EUR.
Der zugehörige Gesetzestext im folgenden zum Download. [24 KB]

Eigenheimzulagengesetz (580 Downloads )

Der Bundesrat beschloss am 2005-12-21 die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006. Von der beschlossenen Abschaffung sind Altfälle nicht betroffen. Dem Fiskus bringt die Streichung nach einer Übergangszeit von einigen Jahren Einsparungen von rund 6 Mrd. Euro jährlich, da die EigZul die größte Einzelsubvention der Bundesrepublik darstellte.


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