Corporate Governance

Die Grundsätze einer wertorientierten Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle haben bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Bundesregierung mit der Cromme Kommission den Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, dessen umfangreicher Verhaltensregel-Katalog im Mai 2003 aktualisiert veröffentlicht wurde.

Aufgabe des Corporate Governance ist es, den Unternehmenseigentümern mehr Einblick in das Firmenmanagement zu geben und die Unternehmenspolitik mehr an deren Interessen auszurichten, sowie eine höhere Transparenz und Mitwirkung zu sichern. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz [164 KB] , in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen – Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich

* mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
* die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
* mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
* mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
* eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen ist. Der vorstehende Text wurde tw. der Website http://www.corporate-governance-code.de/
entnommen, von der auch der vollständige Kodex downgeloadet werden kann.

Im Juni 2005 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex („Cromme-Kommission“) zum zweiten Mal Anpassungen ihres Kodex beschlossen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:
* Dem Aufsichtsrat sollen eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Unabhängig ist, wer weder geschäftliche noch persönliche Beziehungenzur Gesellschaft oder zu Vorstandsmitgliedern hat.
* Ein Wechsel des Vorstandsvorsitzenden oder eines -mitgliedes in den Aufsichtsrat soll nicht die Regel sein.
* Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
* Der Vorstand wird Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, soweit er nicht von der Veröffentlichung im Einzelfall befreit ist.
* Geschäfte mit Gesellschaftsanteilen und darauf bezogenen Finanzinstrumenten durch Führungsmitglieder mit Zugang zu Insiderinformationen und wesentlichen Entscheidungsbefugnissen sind der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.
* Der Besitz von Gesellschaftsanteilen und darauf bezogenen Finanzinstrumenten durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder soll angegeben werden, sofern er direkt oder indirekt 1 % der ausgegebenen Anteile übersteigt.
* Frühere Entsprechenserklärungen sollen nunmehr 5 Jahre lang im Internet zugänglich bleiben.

Vergleiche dazu auch Verhaltenskodex Real Estate Investment Management der GIF Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung.


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