Contracting

Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung eines Dritten – des Contractors – für die Erbringung einer Dienstleistung, die in der Regel die Planung, Finanzierung und Realisierung derselben umfasst. Bekannteste Anwendung findet das Contracting im Energiesektor. So können auch die Wartung und der Betrieb neuer oder sanierter Energieanlagen Bestandteil eines Contractingvertrages sein. Contracting kann auf das Angebot unterschiedlicher Energiedienstleistungen zielen: Wärme, Kälte, Licht etc.

Die Investitionskosten des Contractors amortisieren sich durch die Energiekosteneinsparungen, die durch den Einsatz der Energiespartechniken erzielt werden. Ob ein Teil der eingesparten Energiekosten von Anfang an auch den Nutzern zufließt, kann im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Gestaltung geregelt werden; die Amortisationszeit beim Contractor verlängert sich entsprechend, wenn es zu einer Verteilung der Kostenersparnis zwischen ihm und den Vertragspartnern kommt.

Es kann zwischen Anlagen- und Einspar-Contracting unterschieden werden. Anlagen-Contracting richtet sich auf die Finanzierung von effizienten Energieerzeugungstechnologien, wie z.B. Blockheizkraftwerken oder Brennwertkesseln; es zielt also auf die Angebotsseite. Einspar-Contracting wendet sich hingegen der Nachfrageseite zu und hat die systematische Erschließung von Energiesparmaßnahmen bei der Umwandlung von End- und Nutzenergie in Energiedienstleistungen (z.B. warme oder gekühlte Räume, effiziente Beleuchtung) zum Ziel.

Die Möglichkeit der Umlage von Contracting-Gebühren wird zwischenzeitlich von der Rechtsprechung eher kritisch gesehen, da hier in der Vergangenheit oftmals maßlos zu Lasten des Mieters vorgegangen wurde. Sofern der Abschluß einer Contracting-Vereinbarung geplant ist, empfiehlt sich in jedem Fall vorab die Begutachtung des geplanten Umlageschlüssels (Höhe und Rechtsgrundlage) durch spezialisierte Juristen oder Sachverständige. Bestehende Verträge sollten durchaus im Sinne des Risikomanagements ebenfalls einer Überprüfung unterzogen werden, um vor „Überraschungen“ gefeit zu sein.


zurück zum Glossar