Betreutes Wohnen

Bei der Gestaltung der Norm DIN 77800 geht man von der aktuellen Rechtslage sowie anerkannten übergreifenden Regelungen aus und nimmt Anregungen aus bereits bestehenden einschlägigen Ausarbeitungen und Bewertungssystemen auf. Dabei wird die Wohnform „Betreutes Wohnen“ gegenüber der (gesetzlich stärker geregelten) Wohnform „Heim“ abgegrenzt.

Betreutes Wohnen unterscheidet sich wesentlich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit von stationären Versorgungsformen. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet Betreutes Wohnen von Heimeinrichtungen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ wird in dem Normungsvorhaben beibehalten, weil er gängig und eingeführt ist. Das inhaltliche Verständnis des Betreuten Wohnens ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Es existieren keine allgemein gültigen Mindestanforderungen. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Erklärtes Ziel der beteiligten Fachkreise war die Erarbeitung einer als Zertifizierungsgrundlage geeigneten DIN-Norm (Dienstleistungs-Norm, keine Produktnorm) mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform „Betreutes Wohnen“. Die Zielrichtung „Dienstleistungs-Norm“ bedeutet, dass z. B. nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff „Betreutes Wohnen“ zu fassenden komplexen Dienstleistungen. Die Norm behandelt die Aspekte Transparenz des Leistungsangebotes, zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen), Wohnangebot, Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.

DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern ebenso wie Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Sie dient damit als Alternative zu der Vielzahl von regionalen und lokalen Regelungen die häufig nicht miteinander vergleichbar sind. Auf diese Weise können die bereits zu beobachtende Regionalisierung des Zertifizierungsgeschehens und die damit verbundenen Unklarheiten überwunden werden.

„Bisher gab es keine allgemein gültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen des „Betreuten Wohnens“. Deshalb ist es absehbar, dass DIN 77800 das maßgebliche Referenzdokument werden wird“, meint Dr. Holger Mühlbauer, der das Projekt seitens des DIN betreute.

Das entsprechende Zertifizierungsprogramm wird ab Frühherbst 2006 einschlägigen Interessenten (d. h. Einrichtungen) offen stehen. Ausführender Zertifizierer wird die DIN CERTCO GmbH sein. Die Begutachtung, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, z. B. nach der Größe der Einrichtung. Das DIN-Geprüft-Zertifikat wird zeitlich befristet vergeben und kann beispielsweise auch für werbliche Zwecke eingesetzt werden.

Als besondere Schwerpunkte dieser Zertifizierung gelten die folgenden Bereiche Dienstleistungsangebot, Informationsgestaltung, Wohnangebot sowie die Vertragsgestaltung und die Qualitätssichernden Maßnahmen.

Das „Betreute Wohnen“ ist ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet „Betreutes Wohnen“ von Heimeinrichtungen. Das inhaltliche Verständnis des „Betreuten Wohnens“ ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen.
Vergleiche auch altengerechtes und altenfreundliches Wohnen.

Der oben stehende Text wurde einem Text des DIN Deutschen Institutes für Normung e.V. entnommen. Der vollständige Text der Norm kann über die Homepage des Institutes bestellt werden.


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