Bausparen

Die Mittel für Bauspardarlehen stammen aus den angesammelten Beträgen, die die Bausparer als Bauspareinlagen, bei einer Bausparkasse, einbringen. Nach Erreichung einer vorgegebenen Ansparsumme (in der Regel 40 % oder 50 % der vereinbarten Bausparsumme) und der Einhaltung einer festgelegten Ansparzeit (mindestens 18 Monate, i.a. aber 7 Jahre ) erfolgt die Auszahlung der gesammelten Bausparsumme, die allerdings nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden ist.

Die ausgezahlte Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem angesammelten Sparguthaben nebst Zinsen und eventuellen Prämien, sowie einem zweitrangig gesicherten Hypothekendarlehen (in der Regel 50-60 % der Bausparsumme), wobei sich die Darlehenshöhe aus der Differenz zwischen dem angesparten Bausparguthaben und der Bausparsumme ergibt.

Die Attraktivität des Bauspardarlehens ergibt sich zum einen durch den relativ niedrigen und festen Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wird. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bausparprämien für Privatpersonen. Problematisch ist aber in jedem Fall, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bauspardarlehens besteht. Im ungünstigsten Fall wird ein Bausparvertrag jahrelang bespart und lediglich das Bausparguthaben gelangt zur Auszahlung, weil die Bausparkasse nach der Bonitätsprüfung des Bausparers oder der Objektbewertung unter Verweis auf ihre Geschäftsbedingungen kein Bauspardarlehen ausreicht.

Bei Vergleich einer Bausparfinanzierung mit einer klassischen Hypothekenbankfinanzierung sollten unbedingt die Gebühren und Zusatzkosten Berücksichtigung finden, die bei einer Bausparfinanzierung relativ hoch sind: Abschlussgebühr und Bearbeitungsgebühren können leicht 4 bis 5 % der gesamten Finanzierungssumme betragen.


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