BaFin Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht

„BaFin“ steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesaufsicht mit Sitz in Bonn und Franfurt am Main ist im Jahr 2002 aus dem Zusammenschluss der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen hervorgegangen. Grundlage ist das „Gesetz über die integrierte Finanzdienst­leistungs­aufsicht“ (FinDAG) vom April 2002.

Somit existiert in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel.

Diese Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt somit der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems.


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