Aval

Das Bankaval umfasst als Oberbegriff Bürgschaften, Garantien und Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Der Begriff Aval stammt ursprünglich aus dem Italienischen und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels.

Eine alternative Bezeichnung für Aval ist auch die Avalbürgschaft; in beiden Fällen ist an die Bank eine Avalprovision zu zahlen.


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