Patriarisches Darlehen

Bei einem partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) wird als Gegenleistung ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck das Darlehen gewährt wurde, vereinbart.

Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Zinszahlungspflicht vereinbart werden. Gläubiger haben beim partiarischen Darlehen in gewissem Umfang zu vereinbarende Kontrollrechte.


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