Zweckbestimmungserklärung

Es wird generell zwischen einfacher und erweiterter Zweckbestimmungserklärung unterschieden. Die einfache Zweckbestimmungserklärung besagt, dass die Grundschuld, das Schuldversprechen und die Rückgewährsansprüche nur zur Sicherung einzelner und genau festgelegter Darlehen dienen. Dieser Sachverhalt entspricht regelmäßig nicht der Interessenlage des Gläubigers.

Der Regelfall ist deshalb die erweiterte Zweckbestimmungserklärung, die sich auf bestehende, und künftige Rechtsansprüche der Bank, gleich welcher Rechtsgrundlage beziehen.


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