Zwangshypothek

Zwangshypothek ist eine auf Antrag des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung in das Grundbuch eingetragene Hypothek. Systematisch gehört die Zwangshypothek damit neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sowie der Pfändung dinglicher Forderungen zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Im Unterschied zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen ist die Zwangshypothek für den Gläubiger in erster Linie ein Sicherungsmittel: Er erhält allein durch die Eintragung der Zwangshypothek kein Geld, kann aber seine Aussichten auf Realisierung seiner Forderung bei künftigen Vollstreckungsmaßnahmen verbessern. Außerdem verhindert er, dass der Schuldner das Grundstück veräußert, ohne das er dabei leer ausgeht.

Nach der Eintragung der Zwangshypothekt kann auch die Zwangsversteigerung betrieben werden.

Über die Eintragung einer Zwangshypothek entscheidet der Rechtspfleger beim Grundbuchamt.


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