Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen oder eine Hypothek vor Erreichen des Endes der Laufzeit ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt, so verlangt das darlehensgebende Institut i.d.R. eine so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“. Auf diese Weise soll der Zinsverlust, der dem Institut entsteht, weil es sich an anderer Stelle refinanzieren muss, ausgeglichen werden.

Die Ermittlung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen.


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