Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine sog. Fehlerversicherung. Sie bietet bestimmten Berufsgruppen der beratenden Berufe wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch Architekten Versicherungsschutz, der für die Zulassung der Berufsausübung tw. rechtlich, zwingend vorgeschrieben ist.

Daneben können auch bestimmte Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Wohnungsunternehmen, Werbeagenturen, Banken, Unternehmen der IT-Branche, Unternehmensberater aber auch Stiftungen und kommunale Einrichtungen (z.B. Stadtwerke) diese Versicherung abschließen.

Gegenstand der Versicherung sind reine Vermögensschäden, d.h. Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind oder sich aus solchen herleiten. Versichert gilt die Inanspruchnahme für einen Vermögensschaden wegen eines bei Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Verstoßes durch einen Dritten.


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