Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)

Unternehmenskrisen haben in den 90er-Jahren den Gesetzgeber veranlasst, mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und –überwachung anzuordnen. Insbesondere wurden aktien- und handelsrechtliche Vorschriften modifiziert und erste Anpassungen in der so genannten deutschen Corporate Governance vorgenommen.

Aufbauend auf diesen ersten Maßnahmen ist als zweite Stufe der Reform des Aktien- und Bilanzrechts im Sommer 2002 das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) [164 KB] verabschiedet worden.

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Die darin enthaltenen Änderungen im Aktiengesetz (AktG) und Handelsgesetzbuch (HGB) sind zum 1. August 2002 bzw. 1. Januar 2003 in Kraft getreten.

Ziel des TransPuG ist es, die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu stärken. Durch die verbesserte Transparenz und Publizität soll eine Unternehmensführung und –kontrolle börsennotierter Unternehmen sichergestellt werden, die etablierten internationalen Standards entspricht.


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