Tilgungsverrechnung

Vereinbarung über die Verrechnung der Tilgungsleistungen. Es gibt verschiedene Verrechnungsweisen, z.B. taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (monatlich, vierteljährlich, jährlich).

Üblicherweise wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart. Darüber hinaus ist zu Berücksichtigen, ob die Zahlweise der Kapitaldienstraten vorschüssig oder nachschüssig erfolgt. Diese Festlegungen der Tilgungsverrechnung beeinflussen den Effektivzinssatz maßgeblich.


zurück zum Glossar