Tilgungsstreckungsdarlehen

Diese Tilgungsart kommt dann zum Zuge, wenn das Damnum für das Darlehen aus einem Zusatzdarlehen finanziert wird, damit dem Darlehensnehmer die volle Bruttofinanzierungssumme zur Verfügung steht. In diesem Falle errechnet sich eine Annuität für das Hauptdarlehen in Höhe des anfänglichen Tilgungssatzes zuzüglich der Zinsen. Der sich daraus ergebende Tilgungssatz wird nicht für das Hauptdarlehen, sondern zunächst für die Tilgung des Zusatzdarlehens verwendet.

Erst wenn dieses Zusatzdarlehen (zur Finanzierung des Damnums) getilgt wurde, setzt die eigentliche Tilgung des Hauptdarlehens ein. Bis zu diesem Zeitpunkt werden für das Hauptdarlehen nur die Zinsen bezahlt. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Zinssatz für das Zusatzdarlehen vom Zinssatz für das Hauptdarlehen abweichen kann.


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