Schuldrechtsanpassungsgesetz

Das Anfang 1995 in Kraft getretene Schuldrechtsanpassungsgesetz [61 KB] regelt im wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken, die auf vertraglichen (nicht dinglichen) Nutzungsrechten beruhen. Betroffen sind insbesondere Grundstücke die mit Garten-, Wochenendhäusern oder Garagen bebaut sind. Dazu kommen die Grundstücke, die auf Grund von Überlassungsverträgen genutzt werden. Bei hohen Investitionen können diese Grundstücke auch in den Regelungsbereich des SachenRBerG fallen.

In der Wertermittlung dieser Grundstücke müssen insbesondere Möglichkeiten der Vertragskündigungen (durch beide Seiten möglich), Kosten von eventuellen Abrißmaßnahmen und Entschädigungsleistungen für Gebäude und Anpflanzungen berücksichtigt werden.


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