Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Das Ende 1994 in Kraft getretene Sachrechtsbereinigungsgesetz regelt im wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken, an denen Nutzungsrechte verliehen oder zugewiesen wurden, auf denen vom Eigentum am Grundstück getrenntes selbständiges Gebäudeeigentum entstanden war oder die mit Billigung staatlicher Stellen für bauliche Zwecke in Anspruch genommen wurden. Dabei wurde versucht, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Nutzern und den Eigentümern des Grund und Bodens zu schaffen.

Kernregelung des Gesetzes ist die Wahlmöglichkeit des Nutzers zwischen dem Ankauf des Grund und Bodens zum halben Verkehrswert (aber: pauschalierte Abzüge usw. sind möglich) oder der Bestellung eines Erbbaurechts zu fest vorgeschriebenen Zinssätzen. Im Rahmen des SachenRBerG muß der Verkehrswert des Grund und Bodens ermittelt werden.

Die Berechnung des regelmäßigen Preises muß den juristischen Berufen überlassen werden, da dabei eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen auszulegen sind.


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