Rückstellungen

Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für Aufwendungen gebildet werden, die ins Abschlussjahr gehören, aber noch nicht verbucht wurden, weil die Höhe noch ungewiss und/oder es nicht sicher ist, ob sie tatsächlich anfallen werden (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid, gegebene Garantien).

Sobald feststeht, wieviel zu zahlen ist bzw. dass keine Verpflichtung eintritt, ist die Rückstellung aufzulösen.


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