Rücklagen

Unter Rücklagen versteht man Teile des Eigenkapitals, die nicht am Kapitalkonto ausgewiesen werden. Die Bildung von Rücklagen stellt Gewinnverwendung dar. Man unterscheidet
offene Rücklagen: sie sind auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen;
stille Rücklagen: sie sind in der Bilanz nicht ausgewiesen und entstehen bei der Bewertung (z.B. Unterbewertung von Aktiva durch zu schnelle Abschreibung);
Gewinnrücklagen: werden aus dem Gewinn gebildet, d.h. Teile des Gewinns werden nicht ausgeschüttet;
Kapitalrücklagen: entstehen auf Grund von Einzahlungen der Gesellschafter.


zurück zum Glossar