Nicht umlagefähige Betriebskosten
Nicht umlagefähige Betriebskosten sind lt. II. Berechungsverordnung zum Beispiel alle personellen und sächlichen Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten.
Das Mietausfallwagnis als fiktive Kostenposition ist ebenfalls nicht umlagefähig.
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