Nicht umlagefähige Betriebskosten

Nicht umlagefähige Betriebskosten sind lt. II. Berechungsverordnung zum Beispiel alle personellen und sächlichen Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten.

Das Mietausfallwagnis als fiktive Kostenposition ist ebenfalls nicht umlagefähig.


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