Nachrangabrede

Bei der Emission von Sparprodukten durch bspw. Kreditinstitute werden häufig Wertpapiere mit einer sog. Nachrangabrede angeboten. Damit wird vereinbart, dass das Kapital im Fall des Konkurses oder der Liquidation des Instituts erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuerstatten ist.

Die Sparprodukte mit Nachrangabrede sind für diesen Fall nicht über den Einlagensicherungsfonds gedeckt.


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