Nachgelagerte Besteuerung

Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben Anfang 2006 ein Konzept vorgelegt, um mittels „Kanape“ ( Kapitalstock zur Kalkulation den Nachgelagerten Einkommensbesteuerung ) , die Immobilie in die staatliche geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Mit dem vorgestellten Konzept soll die bislang benachteiligte Wohnimmobilie gleichberechtigt in das staatlich geförderte Riester-Konzept eingebunden werden.

Prinzip des Modells ist die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen der Riester-Versicherung zur Finanzierung einer Immobilie. Dabei ist es möglich, entnommene Beträge jederzeit in beliebigen Raten zurückzuzahlen. Das entnommene Kapital wird jährlich mit einem festen Satz verzinst und erst mit dem Renteneintritt versteuert. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung innerhalb der Riester-Rente, in der eine solche Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es bei KaNaPE keine zeitliche Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine dann zu versteuernde Geldrente.

Die Anspar- und Tilgungsbeträge fließen einschließlich der dafür gewährten Förderung in einen Kapitalstock und werden verzinst und bei Renteneintritt versteuert. Insgesamt ergebe sich damit die gleiche Besteuerung des Kapitalstocks wie bei den anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten. Die steuerlich äußerst problematische und schwierige Besteuerung des Nutzwertes der Wohnimmobilie könnte mit diesem Modell vermieden werden.


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