Mantelzession

Spezielle Form der in der Gesamtheit übereigneten Forderungen als Sicherungsinstrument für einen Bankkredit. Dabei werden, im Gegensatz zur Globalzession, nur gegenwärtige Forderungen übereignet.

Werden diese Forderungen beglichen, so muss der Zedent immer wieder neue Forderungen vorlegen, um den Kredit abzusichern. Aus diesem Grunde werden bei der Mantelzession tägliche Debitorenlisten geführt, welche die Abtretung belegen. Siehe auch Zession.


zurück zum Glossar