KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz
Das seit 1998 bestehende KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich [48 KB] ) verpflichtet Aktiengesellschaften zur Durchführung eines angemessenen Risikomanagements. Ziel des KonTraG ist es, die Corporate Governance in deutschen Unternehmen zu verbessern.
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (384 Downloads )
Wenn dies gesetzlich auch nicht ausdrücklich erwähnt ist, gilt dies nach herrschender Meinung auch für große GmbHs und Genossenschaften. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle Bedrohungspotentiale aufzuzeigen und entsprechende Gegen- und Präventivmaßnahmen im Sinne eines aktiven Risikomanagements einzuleiten. Das KonTraG hat seine Weiterentwicklung in Form des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) [164 KB] gefunden.
Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) (353 Downloads )
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